Wer pflegebedürftig ist, hat einen Rechtsanspruch auf Pflegegeld. Die Höhe hängt vom nötigen Pflegeaufwand ab. Für den Bezug muss ein monatlicher Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden bestehen. Der Pflegeaufwand wird bei einer ärztlichen Untersuchung festgestellt.
Die AK Kärnten bietet eine umfassende Beratung und kostenlose Rechtsvertretung zum Anspruch auf Pflegegeld - unabhängig davon, ob Sie selbst anspruchsberechtigt sind oder ob Sie für einen Angehörigen Pflegegeld beantragen.
Wir prüfen für Sie, ob und in welcher Höhe Anspruch auf Pflegegeld besteht.
Weiters unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.
Wenn Ihr Antrag auf Pflegegeld abgelehnt oder ein zu geringes Pflegegeld gewährt wurde, prüfen wir für Sie, ob die Entscheidung des Pensionsversicherungsträgers korrekt ist.
Nutzen Sie die Möglichkeit, sich durch die AK Kärnten beraten zu lassen. Wenn Sie einen Beratungstermin wünschen, füllen Sie einfach unser Formular aus, unser Partner meldet sich so schnell wie möglich bei Ihnen..
AK Kärnten Referat Sozialversicherung
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