März 8, 2023
„Das zahlt sich für mich doch gar nicht aus!“ Diese Worte hört Josef Mayer von der vida Abteilung Pensionst:innen immer wieder. Zahlreiche Fälle zeigen das Gegenteil! Was es zu beachten gilt, erklärt Josef Mayer, vor allem bei Krankheits- und Pflegekosten.
1,8 Millionen Menschen haben im Jahr 2021 auf einen Steuerausgleich verzichtet und somit auch auf Geld, das ihnen zusteht. Die Gründe: u.a. Angst etwas falsch zu machen oder persönliche Überforderung aufgrund komplex gestalteter Formulare. Dass diese Angst unbegründet ist, weiß Josef Mayer und hilft hier den vida Pensionst:innen mit Rat und Tat weiter.
Wie lange kann ich eine Arbeitnehmerveranlagung machen?
Eine Arbeitnehmerveranlagung kann 5 Jahr rückwirkend gemacht werden. Das heißt, dass im Jahr 2023 auch Anträge für die Jahre 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 gestellt werden können. Die Belege muss man nicht mit dem Antrag mitschicken. Nur wenn das Finanzamt einen dazu auffordert, sind Kopien der Belege zu übersenden. Wichtig! Die Belege müssen 7 Jahre aufbewahrt werden.
Welche Ausgaben werden automatisch berücksichtigt?
Ausgaben wie Kirchenbeiträge (von max. Euro 400 jährlich), Spenden an begünstigte Organisationen und freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung, inkl. Nachkauf von Versicherungszeiten, werden automatisch berücksichtigt. Grund: Die Daten werden vom Zahlungsempfänger datenschutzkonform an das Finanzamt gemeldet.
Welche Ausgaben kann ich zusätzlich bei der Arbeitnehmerveranlagung angeben?
Wie kann ich den Antrag stellen?
Der Antrag kann in Papierform (Formular L1 + L1ab: erhältlich beim Finanzamt, Gemeindeamt und Online-Bestellung) gestellt werden bzw. digital über FinanzOnline.
Weiterführende Informationen unter