Februar 21, 2023
Mobile Therapie steht allen Patient:innen zu, denen ein Besuch in der Praxis aufgrund der Diagnosen nicht zumutbar ist. Dafür benötigen sie eine ärztliche Verordnung mit der entsprechenden Diagnose, der durchzuführenden Therapie und dem Zusatz HAUSBESUCH.
„Oft sind es banale Dinge des alltäglichen Lebens, die nach einem Sturz oder einem Krankenhausaufenthalt zum Problem werden“, weiß Sabine Spannbauer aus ihrer beruflichen Praxis als Physiotherapeutin im Alten- und Pflegeheim Mater Salvatoris. „In der mobilen Therapie hat man die Möglichkeit die Gegebenheiten vor Ort zu beurteilen und angepasste, praktikable Lösungen zu finden. Dabei stehen der Patient und seine Bedürfnisse im Vordergrund.“
Gezielte Hilfe auch für Angehörige
Die mobile Therapie bietet aber auch Angehörigen einen Mehrwert. „Angehörige können durch unsere therapeutischen Interventionen ebenfalls entlastet oder unterstützt werden. Denn das Arbeiten im persönlichen Umfeld des Patienten ist immer eine schöne aber auch herausfordernde Aufgabe.“
Vor Beginn der Therapie: Bewilligung bei der zuständigen Krankenkassa einholen
Über Ausnahme, anfallenden Kosten, Art der Abrechnung sowie etwaige Rückerstattung klärt Sie der behandelnde Therapeut auf – und das vor Beginn der Therapie.
Hier die Fachbereiche und Therpeut:innen in Ihrer Wohnortnähe – zu finden über die Berufsverbände:
Mit fachlicher Unterstützung von www.mater-salvatoris.at (Fotonachweis: Mater Salvatoris)
Mater-Salvatoris ist ein Netzwerkpartner von vidahelp!