Juni 1, 2023

Pflegebonus für Angehörige: viele Hürden und offene Fragen

(Unsere Serie zur Pflegereform – Teil 2)

Ab Juli 2023 soll es einen Pflegebonus für Angehörige, die den größten Teil der Pflege zuhause leisten und selbst- oder weiterversichert sind, geben. Auch anderen Angehörigen mit geringem Einkommen wie Pensionist:innen kann der Angehörigenbonus gebühren. vidahelp hat sich das genauer angeschaut.

Der Pflegebonus in Höhe von 1.500 Euro für Angehörige, die daheim hilfsbedürftige Menschen betreuen und pflegen, hätte Anfang 2023 kommen sollen. Nach vorsichtigen Schätzungen werden rund 50.000 Personen diesen Bonus erhalten.

Ab Mitte 2023 werden es jetzt nur 750 Euro, allerdings gibt es mehrere Voraussetzungen und damit Einschränkungen.

  • Mindestens Pflege-Stufe 4: Die weitaus meisten der insgesamt rund 460.000 Personen beziehen Pflegegeld in den Stufen 1, 2 und 3. Bei den höheren Stufen des Pflegegeldes ist in vielen Fällen schon professionelle Hilfe notwendig und kann von den meisten Angehörigen nicht geleistet werden.
  • Durchschnittseinkommen nicht über 1.500 Euro netto im Monat: Ursprünglich war vorgesehen, dass nur jene Personen einen derartigen Pflegebonus erhalten, die für die Pflege eines Angehörigen im häuslichen Umfeld ihren bisherigen Beruf aufgeben oder als pflegende Angehörige versichert sind.
    – Nun können nach dem Gesetzesantrag der Koalition auch Pensionisten einen 1.500-Euro-Pflegebonus erhalten, wenn sie Angehörige daheim pflegen.
    – Der Bonus wird nicht auf die Sozialhilfe angerechnet und ist auch nicht pfändbar.

Für 2023 soll der halbe Pflegebonus in Höhe von 750 Euro ausbezahlt werden, 2024 dann in voller Höhe von 1.500 Euro. Für 2025 ist eine Valorisierung, also eine Anpassung an die Teuerung, vorgesehen.

Förderung für 24-Stunden-Betreuung

Im Mai 2023 wurde auch die Förderung für die 24-Stunden-Betreuung neuerlich angehoben. Ab Herbst soll es um 160 Euro mehr geben – statt 640 Euro also 800 Euro, sofern zwei selbstständige Personenbetreuer zum Einsatz kommen. Im Angestelltenverhältnis gibt es statt 1.280 Euro dann 1.600 Euro.

Weitere Informationen bieten die AK Sozialrechtsexpert:innen unter Tel. 0800/22 55 22 – 1616

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