Der Eintritt einer Pflegesituation ist in der Regel mit einer erheblichen Kostenbelastung für den zu Pflegenden oder den Angehörigen verbunden.
Das österreichische Einkommensteuergesetz sieht diverse Möglichkeiten vor, Kosten, welche durch die Pflegesituation veranlasst werden, unter dem Titel „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich abzusetzen. So sind beispielsweise bei Vorliegen von Pflegebedürftigkeit Pflegeheimkosten oder Pflegekosten, welche im Rahmen von „mobiler Pflege“ anfallen, steuerlich abzugsfähig.
Neben den Pflegekosten können bei Vorliegen einer festgestellten Behinderung auch Kosten, welche im Rahmen der Behinderung anfallen (pauschale bzw. tatsächliche Kosten) steuerlich geltend gemacht werden.
Grundsätzlich sind Pflegekosten bzw. Kosten im Zusammenhang mit einer Behinderung vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen und daher bei ihm/ihr steuerlich abzugsfähig. Unter bestimmten Voraussetzungen können Pflegekosten auch von nahen Angehörigen steuerlich geltend gemacht werden.
Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung durch unseren Steuerberater Herrn Mag. Harald Mikula.
Herr Mag. Mikula informiert Sie gerne über die möglichen Abschreibungsposten im Zusammenhang mit Ihrer Pflegesituation.