AK Kärnten

Kostenfreie Rechtsvertretung zum Anspruch auf Pflegegeld

Wer pflegebedürftig ist, hat einen Rechtsanspruch auf Pflegegeld. Die Höhe hängt vom nötigen Pflegeaufwand ab. Für den Bezug muss ein monatlicher Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden bestehen. Der Pflegeaufwand wird bei einer ärztlichen Untersuchung festgestellt. Die AK Kärnten bietet eine umfassende Beratung und kostenlose Rechtsvertretung zum Anspruch auf Pflegegeld.

Warum AK Kärnten?

  • Die AK prüft für Sie, ob und in welcher Höhe Anspruch auf Pflegegeld besteht.
  • Weiters unterstützt sie Sie bei der Antragstellung.
  • Wenn Ihr Antrag auf Pflegegeld abgelehnt oder ein zu geringes Pflegegeld gewährt wurde, prüft die AK für Sie, ob die Entscheidung des Pensions­versicherungs­trägers korrekt ist.

Nutzen Sie die umfassende Beratung!

Nutzen Sie die Möglichkeit, sich durch die AK Kärnten beraten zu lassen.

AK Kärnten

Referat Sozialversicherung