Wer pflegebedürftig ist, hat einen Rechtsanspruch auf Pflegegeld. Die Höhe hängt vom nötigen Pflegeaufwand ab. Für den Bezug muss ein monatlicher Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden bestehen. Der Pflegeaufwand wird bei einer ärztlichen Untersuchung festgestellt. Die AK Kärnten bietet eine umfassende Beratung und kostenlose Rechtsvertretung zum Anspruch auf Pflegegeld.
Nutzen Sie die Möglichkeit, sich durch die AK Kärnten beraten zu lassen.
Referat Sozialversicherung