November 16, 2023

Der Pflegestufenbescheid – vom Antrag bis zur Klage

Eines der vielen Themen mit denen sich zu Pflegende und pflegende Angehörige beschäftigen, ist die Frage nach dem Pflegestufenbescheid bzw. nach dem Pflegegeld. Mit diesem wird im Allgemeinen ein Teil der Pflegeaufwendungen für die zu pflegende Person durch eine Geldleistung abgegolten, wodurch ein bedürfnisorientierteres Leben ermöglicht werden kann. Wofür aber das Geld letztendlich verwendet wird, bleibt der zu pflegenden Person überlassen.

Es gibt im Gesamten 7 Pflegestufen, wobei für die erste Stufe ein ständiger Pflegebedarf von monatlich mehr als 65 Stunden gegeben sein muss. Die aktuellen Pflegestufenbeträge können hier nachgelesen werden.

Der Ablauf

  1. Die betroffene Person muss zu Beginn einen Antrag auf Gewährung des Pflegegeldes beim zuständigen Pensionsversicherungsträger stellen. Hier hilft oft der Hausarzt beim Ausfüllen des Formulars.
  2. In weiterer Folge wird ein Arzt/eine Ärztin (in manchen Fällen auch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson) zu einer Untersuchung zum Antragsteller kommen. Bei dieser Begutachtung darf eine Vertrauensperson hinzugezogen werden, die gleichermaßen Angaben zur Pflegesituation geben kann.
  3. Aufgrund des bei diesem Besuch erstellten Gutachtens wird ein Pflegegeldbescheid erlassen. Entspricht dieser der gewünschten bzw. benötigten Pflegestufe endet hier das Verfahren.

Die Klage

Wenn dieser Pflegestufenbescheid nicht der gewünschten bzw. benötigten Pflegestufe entspricht, kann binnen drei Monaten ab Zustellung des Bescheides Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht erhoben werden kann.

In diesem Fall kann man sich zum Beispiel an den Verein JUSB in Linz wenden. Der Verein JUSB beschäftigt sich mit der kostenlosen Einbringung von Pflegegeldklagen infolge unrichtig eingestufter Pflegegeldbescheide bzw. Bescheiden mit denen Pflegegeld seitens der Sozialversicherungsträger abgelehnt worden ist.

Dr. Stütz - Verein Jusb

(c) Dr. Wolfgang Stütz, Jusb

„Der Ablauf ist dergestalt, dass der unrichtig eingestufte Pflegegeldbescheid meiner Kanzlei, samt Aufzeichnungen über die Pflegeleistungen, die von dritter Seite erbracht werden sowie etwaige medizinische Befunde zugesandt wird. In weiterer Folge wird von meiner Kanzlei Klage erhoben, die Tagsatzung besucht, die Gutachten, die sodann von unabhängigen Sachverständigen erstellt werden, geprüft und allfällige Ergänzungsanträge gestellt. Dies ist, wie oben ausgeführt, kostenlos. Diese Leistungen werden von mir aus sozialem Engagement erbracht“, so Dr. Wolfgang Stütz, Gründer des Vereins JUSB in Linz.

“Es ist wichtig, dass sich zu Pflegende oder pflegende Angehörige nicht vor einem solchen Schritt scheuen, da solche Verhandlungen von Vorteil sind, um die richtige Einstufung des Pflegegeldes zu erreichen, damit die zu erbringenden Pflegleistungen einigermaßen abgedeckt sind.”

Bei Interesse steht Dr. Stütz für vidahelp Mitglieder unter 0732 78 13 49 oder unter office@jusb.at gerne zur Verfügung. Auf Wunsch können auch Folder angefordert werden.

Mit fachlicher Unterstützung von jusb.at

Dr. Wolfgang Stütz mit seinem Verein Jusb ist ein Businesspartner sowie ein externer Servicepartner von vidahelp!

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